GESETZLICHE KONFORMITÄTSGARANTIE UND KONVENTIONELLE GARANTIE
- Hinsichtlich der Anzeige von Nichtübereinstimmungsfehlern unterliegen alle vom Kunden gekauften Produkte den Regeln des Zivilgesetzbuches, insbesondere Artikel 1495 c.c., der die Anzeige von Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung vorschreibt. Die Klage verjährt ein Jahr nach der Lieferung, wie aus der Rechnung und dem Begleitschreiben hervorgeht. Daher findet die Garantie des Herstellers für das gekaufte Produkt gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung, da Integra Global kein autorisierter Händler ist.
- Gebrauchte und wiederaufbereitete Produkte unterliegen der gleichen gesetzlichen Garantie wie neue Produkte. Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der Eigenheiten von wiederaufbereiteten und gebrauchten Produkten ästhetische und nicht funktionale Mängel, wie Kratzer, Gebrauchsspuren und das Fehlen von nicht wesentlichen Zubehörteilen für den Betrieb des Produkts, nicht von der gesetzlichen Garantie abgedeckt werden. Der Kunde, der ein wiederaufbereitetes Produkt kauft, das heißt, sich der Merkmale des Produkts bewusst ist, kann keine Nichtübereinstimmung geltend machen für Mängel, die dem Produkt eigen sind, wie genau beschrieben und für Mängel, die auf Abnutzung zurückzuführen sind.
- Die Garantie für von Integra Global reparierte Produkte ist auf die Tätigkeit/Komponente beschränkt, die Gegenstand der von Integra Global durchgeführten Intervention war und erstreckt sich nicht auf eventuelle weitere Mängel, die anschließend auftreten.
- In jedem Fall muss der Kunde der Rücksendemail für das Unternehmen geeignete fotografische und/oder videografische Dokumentation beifügen, aus der der Fehler oder Mangel klar ersichtlich ist.
- Die gesetzliche Garantie ist dem Kunden vorbehalten und gilt für das Produkt, das einen Konformitätsmangel aufweist, vorausgesetzt, dass das Produkt selbst korrekt verwendet wird, unter Beachtung seiner bestimmungsgemäßen Verwendung und der in der beigefügten technischen Dokumentation angegebenen Vorschriften.
- Falls Integra Global aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, dem Kunden ein Produkt unter Garantie zurückzugeben (wiederhergestellt oder ersetzt), kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen den gezahlten Betrag unter Berücksichtigung der Nutzung des Produkts erstatten oder es durch ein Produkt mit gleichwertigen oder besseren Eigenschaften ersetzen.
- Die Reparatur- oder Ersatzzeiten für das Produkt sind indikativ und hängen in einigen Fällen ausschließlich von den Richtlinien des Herstellers ab; Integra Global kann für eventuelle Verzögerungen bei Reparaturen oder Ersatzlieferungen keine Schadensersatzforderungen geltend machen.
- In Fällen, in denen die Anwendung der Garantie die Rücksendung des Produkts erfordert, muss der Kunde das Produkt vollständig in allen seinen Teilen zurücksenden (einschließlich Verpackung und eventuell vorhandener Dokumentation und Zubehör: Handbücher, Kabel usw.); um Schäden an der Originalverpackung zu vermeiden, wird eine zweite Schachtel empfohlen; es ist in jedem Fall zu vermeiden, Etiketten oder Klebebänder direkt auf die Originalverpackungen der Produkte zu kleben.
- Der Kunde, der beabsichtigt, das Produkt unter Garantie zurückzusenden, muss ein von Integra Global an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendetes RMA-Formular ausfüllen. Die Genehmigung zur Rücksendung der Produkte zur Nutzung der Garantie stellt in keiner Weise eine Anerkennung von Mängeln oder Nichtübereinstimmungen durch den Verkäufer dar. Die Kosten für die Rücksendung des Produkts unter Garantie trägt der Kunde, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese zu erstatten (ausgenommen Steuern und Gebühren), sobald bestätigt wurde - nach technischer Überprüfung -, dass der Mangel tatsächlich vorliegt und nicht auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder Manipulation des Produkts zurückzuführen ist.
- Integra Global behält sich das Recht vor, eine konventionelle Garantie namens „Botworks Extended Warranty“ anzubieten, die für eine Reihe dedizierter Produkte gilt, zu einem zusätzlichen, je nach Produkt variablen Preis. Beim Kauf wird die gesetzliche Garantie von 12 Monaten um weitere 24 Monate auf insgesamt 36 Monate verlängert; es gelten die gleichen Bedingungen wie im Zivilgesetzbuch und in diesem Artikel vorgesehen.